Ermittlung des Förderbedarfs
Nachdem durch das Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB) das Verfahren zur Feststellung von sonderpädagogischem Förderbedarf eingeleitet wurde, nimmt die Förderschule Kontakt mit den Eltern und der meldenden Schule auf.
Die Ermittlung des Förderbedarfs erfolgt im Rahmen von begleitenden Diagnostiken an der Heimatgrundschule, von probeweisen Unterrichtungen bis zu 12 Wochen oder in Kleingruppen am Förderzentrum. Am Ende dieses Verfahrens entsteht ein Förderpädagogisches Gutachten, welches Hinweise zum Förderbedarf und der möglichen Beschulung gibt.
Das förderpädagogische Gutachten
Die Ergebnisse aus den Gesprächen, Beobachtungen, Tests, Hospitationen und Befragungen fließen in das förderpädagogische Gutachten ein. In dem Gutachten trifft der MSD Aussagen, ob und wenn ja, in welchem Förderschwerpunkt sonderpädagogischer Förderbedarf besteht, welche Möglichkeit der Beschulung empfohlen wird und führt Fördervorschläge auf. Auf der Grundlage des Förderpädagogischen Gutachtens erstellt das Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB) einen Bescheid.
Anmeldung an einer Schule
Die Eltern entscheiden im Ergebnis der Diagnostik, an welcher Schule sie ihr Kind anmelden.