Vermutung von sonderpädagogischem Förderbedarf - Beratung
Wird bei Kindern oder Jugendlichen angenommen, dass sie in ihren Bildungs-, Entwicklungs- und Lernmöglichkeiten in einer Weise beeinträchtigt sind, dass sie im Unterricht der allgemeinen Schule ohne sonderpädagogische Unterstützung nicht hinreichend gefördert werden können, kann zunächst eine Beratung durch den Mobilen Sonderpädagogischen Dienst (MSD) der zuständigen Förderschule in Anspruch genommen werden. Die Eltern werden über die Durchführung der Beratung und die beabsichtigten Maßnahmen informiert und leisten dafür ihre Unterschrift. Erhärtet sich im Ergebnis der Beratung die Vermutung, wird der Antrag auf Feststellung von sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt Sprache gestellt. Dieser kann von der zuständigen Grundschule oder von den Eltern beantragt werden. Im Anschluss beauftragt das Landesamt für Schule und Bildung den MSD mit der Ermittlung des sonderpädagogischen Förderbedarfs.
Das Einzugsgebiet für den Förderschwerpunkt Sprache ist der gesamte Erzgebirgskreis (Schulanfänger und Klassen 1-4).